Wir begrüßen Sie und Ihr Kind recht herzlich in unserer Einrichtung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Hier finden sie die Kindergartenordnung im Download-Bereich
1. Organisatorisches
Für die Arbeit in unserer Einrichtung gilt seit dem 01.08.2005 das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) vom 5. Dezember 2005 und die anderen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, sowie der folgende Kindertageseinrichtungsleitfaden und unsere Konzeption in ihrer jeweils gültigen Fassung.
2. Aufnahmebedingungen
Für Kinder in der Regelgruppe
Zum ersten des Monats ,in dem Ihr Kind 3 ½ Jahre wird, kann das Kind kommen oder nach Wunsch später.
Für Krippenkinder
Zum ersten des Monats in dem Ihr Kind ein Jahr wird, kann das Kind kommen oder nach Wunsch später.
3. Besuchstag
Die Eingewöhnung in der Regelgruppe startet mit einem Besuchstag.
Melden Sie sich bitte ca. 1-2 Monate vor dem ersten, regulären Tag .
Dann machen Sie mit der Erzieherin ihrer Gruppe einen Besuchstag aus.
Ihr Kind „schnuppert“ einmal von 9.00-12.00 Uhr bei uns.
In der Kleinkindgruppe ist die Eingewöhnung etwas Umfangreicher (ca. 2 bis 4 Wochen des ersten gebuchten Monats).
Den genauen Ablauf besprechen sie mit der Bezugserzieherin ihres Kindes, die Eingewöhnung wird individuell, passend zum Kind und zur Gruppensituation, abgesprochen.
Bringen Sie an diesem Besuchstag bitte mit:
- Anmeldeschein
- Getränkegeld
- Kindergartentasche mit Brotzeit, kein Getränk
- Stoppersocken/ Hausschuhe
4. Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie unsere Bringzeiten und halten Sie diese ein!
Aus Sicherheitsgründen schließen wir um 9.00 Uhr die Tür!
Montag - Donnerstag
Bringzeit täglich von: 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr
Abholzeit täglich von: 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Am Freitag
Bringzeit 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr
Abholzeit von 13.00 Uhr bis 15:00 Uhr
Von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von14.30 Uhr bis 16.30 Uhr werden die Kinder gemeinsam betreut.
Nach Absprache besteht auch die Möglichkeit das Kind zwischen den Zeiten abzuholen.
Vor allem in der Krippe werden die Abholzeiten individuell abgesprochen
5. Unterstützung und Förderung
Wir stehen in Verbindung mit dem Jugendamt. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt auf.
Unterstützend vermitteln wir Adressen zu Logopäden, Ergotherapeuten, Erziehungsberatungsstelle, Frühförderung etc. Eine weitere Möglichkeit zur individuellen Förderung bietet unsere Integrationskraft, Juliane Schmidt- Winkel.
Wer die Einzelintegration beim Bezirk Unterfranken beantragt, kann diese in der Kita bekommen. Näheres zum Antrag erfahren sie bei ihre Gruppenerzieherin.
6. Aufsichtspflicht
Die Kinder sollen uns persönlich, oder von einer beauftragten, uns bekannten Person übergeben werden.
Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt, wenn das Kind den Bereich der Kindertageseinrichtung betritt und vom pädagogischen Personal übernommen wird.
Für den Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern verantwortlich. Da bei jüngeren Kindern die Verkehrssicherheit nachweislich noch nicht gegeben ist, bitten wir Sie Ihr Kind ,in Ihrem Interesse, von einem Erwachsenen abholen zu lassen!
Kinder unter 14 Jahren sind nicht berechtigt ein Kind vom Kindergarten abzuholen!
Die Kindergartenkinder verabschieden sich vom Personal, damit es keine Missverständnisse gibt.
Hiermit wird das Kind wieder an die Eltern übergeben und für das pädagogische Personal endet die Aufsichtspflicht.
Bitte teilen Sie uns immer mit, wer Ihr Kind abholen wird!
Das Personal betreut die Kinder während der Öffnungszeiten und bei Ausflügen. Bei Anwesenheit der Eltern (z.B. Sommerfesten, Grillfesten, Feiern, Veranstaltungen etc.) sind diese für ihre Kinder selbst aufsichtspflichtig.
Das Personal betreut die Kinder während der Öffnungszeiten und bei Ausflügen. Bei Anwesenheit der Eltern (z.B. Sommerfesten, Grillfesten, Feiern, Veranstaltungen etc.) sind diese für ihre Kinder selbst aufsichtspflichtig.
Da unsere Kindertagesstätte es als sehr wichtig erachtet Kindern auch unbeaufsichtigten Raum zur Verfügung zu stellen, dürfen sich die Kinder ab 9.00 Uhr,nach Absprache, frei im Gang, Turnraum und in den andere Gruppen bewegen.
Das Personal bleibt als Ansprechpartner im Gruppenraum.
7. Erkrankungen
Bei Erkrankung ist das Kind möglichst umgehend zu entschuldigen.
Ansteckende Krankheiten des Kindes und seiner Familie sind ebenfalls mitzuteilen.
Mitteilungspflicht besteht auch für alle nicht erkennbaren Besonderheiten bezüglich der Gesundheit oder Konstitution des Kindes
(z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, Anfalls-leiden). Ärztlich verordnete Medikamente werden nur in besonderen Fällen und nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem behandelnden Arzt von den pädagogischen Mitarbeiter/innen verabreicht.
Zur Wiederaufnahme des Kindes nach ansteckenden Krankheiten brauchen wir eine Bestätigung des Arztes (mündlich oder schriftlich) über die Genesung.
Besonders wichtig für die Krippengruppe ist:
Kinder mit jeglicher Art von Durchfall dürfen die Einrichtung wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht besuchen! Wir sind vom Gesundheitsamt dazu verpflichtet das Kind umgehend abholen zu lassen!
Laut Infektionsschutzgesetz müssen die Symptome mindestens 48 Stunden abgeklungen sein, damit das Kind wieder die Einrichtung besuchen darf.
8. Kosten
Monatliche Beiträge sind am 1. jeden Monats zu entrichten. Damit es für Sie und uns einfacher ist, bitten wir Sie, unseren Vordruck über einen Beitragseinzug auszufüllen und imn der Kindertagesstätte abzugeben!
Mindestbuchung: 20 Stunden/Woche
Kindergarten | Krippenkruppe |
---|---|
3 - 4 Stunden 85,- € | 3 - 4 Stunden 120,- € |
4 - 5 Stunden 90,- € | 4 - 5 Stunden 140,- € |
5 - 6 Stunden 95,- € | 5 - 6 Stunden 160,- € |
6 - 7 Stunden 100,- € | 6 - 7 Stunden 185,- € |
7 - 8 Stunden 105,- € | 7 - 8 Stunden 210,- € |
"Für das zweite und jedes weitere Kind,das zeitgleich unsere Einrichtung besucht und keinen Beitragszuschuss bekommt, wird der Beitrag um 50% ermäßigt. Eltern von Kindern ab 3 Jahren werden durch einen Beitragszuschuss in Höhe von bis zu 100 € im Monat entlastet.
Die Buchungszeiten sind erst einmal für das gesamte Kitajahr festzulegen, da der Personalspiegel danach berechnet wird.
Nach Bedarf können die Buchungszeiten jedoch zum Monatsbeginn geändert werden, soweit es der Personalschlüssel zulässt. Änderungen sprechen sie bitte mit ihrer Erzieherin ab."
So bieten wir Ihnen eine flexible Planung.
Wir weisen darauf hin, dass eine Angleichung der monatlichen Beiträge an die allgemeine Kostenentwicklung erfolgen kann!
Ein Kita-jahr läuft von September bis August. Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben. Deshalb muss der Beitrag auch im August gezahlt werden. In Zeiten, in welchen die Einrichtung geschlossen ist, ist der Beitrag weiter zu zahlen, sowie auch, wenn das Kind länger krank oder in Urlaub/Kur ist.
Zur Information:
Eine Kostenübernahme des Kitabeitrages durch das Jugendamt ist nach §5 und §6 des JWG möglich, wenn Ihr Einkommen unter die Bemessungsgrenze fällt. Nähere Informationen darüber erteilt das Kreisjugendamt.
Vordrucke zur Bestätigung über den Besuch der Kita haben wir im Haus. Bis zur Kostenübernahme durch das Jugendamt müssen die Kosten durch die Eltern gedeckt werden. Das Jugendamt zahlt keine Beiträge rückwirkend. Sobald Sie also eine Kostenübernahme benötigen, müssen Sie diese schnellstmöglich beantragen.
9. Ferienordnung
Die Kindertagesstätte bleibt in der Regel im Sommer 3 Wochen und über Weihnachten 2 Wochen geschlossen. Die übrigen Schließzeiten geben wir ihnen rechtzeitig im Elternbrief oder als Aushang bekannt
10. Abmeldung und Kündigung
Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis kündigen.
Sie muss schriftlich, mindestens 4 Wochen zum Monatsende erfolgen. Der letzte Abmeldetermin vor den Sommerferien ist der 30. April zum 31. Mai.
Der Übergang von der Krippengruppe in die Montisgruppe ist möglich, wenn das Kind 2 ½ Jahre ist.
Der Übergang von der Montisgruppe zur Regelgruppe ist möglich, wenn ihr Kind 3 ½ Jahre ist.
Der Wechsel erfolgt fließend, er wird vom pädag. Personal angeleitet und begleitet.
Beim Übertritt in die Schule endet der Betreuungsvertrag automatisch zum 31. August des Betriebsjahres, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Ein Kind kann von weiteren Kita-besuchen ausgeschlossen werden, wenn es über 2 Wochen unentschuldigt fehlt, wenn es nicht pünktlich gebracht und abgeholt wird oder wenn die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten oder die entsprechende Förderung des Kindes in der Gruppe nicht möglich erscheint. Die Kindertagesstätte hat dabei eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten.
Ein Ausschluss des Kindes ist auch möglich, wenn eine Betreuung des Kindes unzumutbar erscheint.
Dies ist z.B. der Fall, wenn die Unversehrtheit anderer Kinder durch den Besuch des Kindes gefährdet ist.
11. Haftung un d Versicherungsschutz
Für den Verlust oder die Verwechslungen der Garderobe und Ausstattung (z.B. Brille, Geld etc.) der Kinder kann von der Einrichtung keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrräder etc.
Die Kinder sind nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO gegen Unfall auf dem direkten Weg zur und von der Kindertagesstätte, während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte, sowie während Veranstaltungen der Kindertagesstätte außerhalb ihres Grundstücks (Spaziergang, Feste etc.) versichert.
Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zur Kindertagesstätte eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Gruppenleiterin unverzüglich zu melden, damit die Schadensregelung eingeleitet werden kann.
Auch am Schnuppertag ist das Kind versichert.
12. Elternbeirat
Die Eltern wählen zu Beginn eines Kindergartenjahres den Elternbeirat. Er ist beratendes Gremium der Kindertagesstätte und fördert die Zusammenarbeit zwischen Träger, Team der Kindertagesstätteund Eltern. Gerne können sie ihr Interesse und ihr Engagement an unserer Einrichtung durch eine Mitarbeit im EB in die Tat umsetzen.
Für weitere Info's zum Elternbeirat klicken Sie bitte hier.
13. Was Ihr Kind benötigt
- In allen Gruppen benötigt ihr Kind:
- Eine Kindergartentasche, eine Brotdose, Hausschuhe oder Rutschesocken, mehrere Fotos für den Geburtstagskalender und das Eigentumsfach (u.s.w.)
- In den Regelgruppen benötigt ihr Kind :
- Einen Turnbeutel mit T-shirt, Hose und Turnschläppchen/ Rutschsocken.
- Für den Garten können Matschhose und Gummistiefel in der Garderobe deponiert werden.
- In der Montis- Gruppe und in der Kleinkind-Gruppe benötigt ihr Kind :
- Wechselkleidung, ggf. Wickelutensilien (Windeln und Feuchttücher)
- Bei Bedarf ein Kucheltier, einen Schnuller, einen Schlafsack.
- Individuell wird für manche Gruppen auch ein Sitzkissen oder/ und eine Decke benötigt. Dies bitte in der jeweiligen Gruppe erfragen.
Bitte versehen Sie alles mit Namen, damit es keine Verwechslungen gibt!
14. Kleidung
Auch für die Kinderkrippe zu beachten!
- Bitte kleiden Sie Ihr Kind entsprechend, d. h. Kleidung die auch schmutzig werden darf, denn wir gehen bei fast jedem Wetter an die frische Luft.
Auch Obst, Kleber und Farbe hinterlassen Flecken! - Wir haben einen Bachlauf, an dem die Kinder spielen dürfen und sich Wasser zum Matschen holen!
15. Aushang
Lesen Sie bitte alle Aushänge im Eingangsbereich, vor den Gruppen und im Flur. Nur so können wir alle Eltern in kurzer Zeit informieren. Auch über spontane Ausflüge und Änderungen.
16. Geburtstagsfeier - in der Regelgruppe und bei den Montis
Es ist bei uns üblich, den Geburtstag eines Kindes gemeinsam mit der Gruppe zu feiern. Bitte sprechen Sie dies vorher mit der Gruppenerzieherin ab, damit sie besser planen kann!
In der Windelbande wird der Geburtstag, in Form eines „Lied-Wunsches“ im Stuhlkreis gefeiert
17. Vesperbrot, Getränke
- Wir empfehlen: Brot und Milchprodukte!
- Die Kinder bekommen in der Kita Saftschorle und Mineralwasser.
- Bringen Sie von zu Hause keine Getränke mit.
- Am Anfang des Kita-jahres sammeln wir einen Unkostenbeitrag von 25,00 Euro für das gesamte Jahr ein.
Süßigkeiten, auch Milchschnitten, Schokopudding oder Schokoriegel, sind keine Brotzeit und sollen nicht mitgebracht werden!
Obstmahlzeit:
Jedes Kind bringt einmal im Monat Obst für alle Kinder seiner Gruppe mit. Wenn sie ihren Obst-bring-Tag nicht einhalten können, sorgen sie bitte selbst für Ersatz. So haben alle Kinder täglich die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer mitgebrachten Brotzeit, Obst und Gemüse frisch zu essen. Die benötigte Menge ist dabei circa ein (Einkaufs-) Korb voll Obst und Gemüse.
Gerne können Sie mit ihrer Gruppenerzieherin absprechen was benötigt wird.
18. Elternsprechstunde
Diese sind nach Vereinbarung möglich. Kinder können dabei nicht anwesend sein. Im Idealfall findet ein Elterngespräch ein oder zwei mal pro Jahr statt, um in Ruhe über den Entwicklungsstand des Kindes zu sprechen. (Siehe Aushang vor der Gruppe)
19. Fotos
Wir fotografieren die Kinder bei verschiedenen Aktionen. Diese Fotos können Sie bei uns kaufen.
Eltern ist das Fotografieren und Filmen in der Kita grundsätzlich nicht erlaubt.
Auf Veranstaltungen ( Sommerfest, Martinszug,...) ist es mit Einschränkung gestattet, dass die Aufnahmen über den Personenkreis der Einrichtung hinaus nicht öffentlich verbreitet und ausgestellt werden. Ausdrücklich verboten ist jede Art der Weiterverbreitung der Inhalte im Internet bzw. in sozialen Netzwerken.
20. Veröffentlichungen
Wir veröffentlichen immer wieder Fotos in der Presse, im Kirchenspatz und auf unserer Internetseite.
Wir machen kleine Videofilme, die wir an Elternabenden zeigen. Wer dies nicht möchte, teilt dies bitte seiner Gruppenerzieherin mit.
21. Hospitationen
Im Rahmen der Aus- und Fortbildung:
Unser Kindergarten beteiligt sich an der Berufsausbildung von Erzieher/-innen und Kinderpfleger/ innen. Wir stehen als Praktikumsstelle verschiedenen Einrichtungen zur Verfügung. Im Rahmen der Fortbildung und Qualitätssicherung nehmen gelegentlich Außenstehende an unserem Kita-Alltag teil, die unsere Pädagogische Arbeit einschätzen und mit uns Rücksprache halten. Diese Personen unterliegen der Schweigepflicht.
22. Notfälle
Verletzt sich ein Kind in der Kita, so versuchen wir, Sie telefonisch zu erreichen.
Geben Sie deshalb immer im Anmeldeschein alle Telefonnummern an, wie Handys, Arbeitgebernummer etc. Geben Sie evtl. auch Nummern von Nachbarn oder Bekannten an, die einspringen und das Kind zum Arzt bringen können.
Wir dürfen das Kind mit Privat-Pkws nicht zum Arzt fahren.
Falls wir niemanden erreichen, werden wir mit dem verletzten Kind je nach Verletzung zum nächstmöglichen Arzt laufen oder den Rettungsdienst verständigen.
Falls dies nicht in ihrem Sinne ist, so benachrichtigen Sie uns und unterbreiten Sie bitte ihre Lösung für Notfälle.
23. Haftungsausschluß
Im Falle einer Schließung der Tageseinrichtung bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Träger.
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Als katholische Kindertagesstätte vermitteln wir den Kindern christliche Werte sowie katholische Festlichkeiten im Jahreskalender.
Als Kindertagesstätte erfüllen wir die Voraussetzungen des Bildung- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Ihr Team der Katholischen Kindertagesstätte und Ihr Träger die Katholische Kirchenstiftung